§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Toilettenwagen, Kühlwagen und Zubehör zwischen Vermietungen Blicker, Am Prinzenbusch 31, 46414 Rhede (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.

  2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Reservierung

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. 

  2. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters (per E-Mail ausreichend) oder durch Übergabe des Mietobjekts zustande.

§ 3 Mietdauer, Übergabe & Rückgabe 

  1. Das Mietverhältnis beginnt und endet an den im Vertrag vereinbarten Zeiten. 

  2. Das Mietobjekt wird dem Mieter in ordnungsgemäßem, betriebsbereitem und sauberem Zustand übergeben.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt im gleichen Zustand (abgesehen von gewöhnlicher Abnutzung) zurückzugeben.

  4. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, für jeden angefangenen Tag den vollen Tagesmietpreis sowie gegebenenfalls Schadensersatz für Nachfolgemieten zu berechnen.

§ 3a Selbstabholung & Transport durch den Mieter

  1. Fahrerlaubnis & Zugfahrzeug: 

    1. Der Mieter verpflichtet sich, bei Abholung eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen, die zum Führen des Gespanns berechtigt (z. B. Führerschein Klasse BE oder B96, je nach zulässiger Gesamtmasse). 

    2. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass das von ihm genutzte Zugfahrzeug für die Anhängelast, Stützlast und den Betrieb des Anhängers rechtlich und technisch geeignet ist.

  2. Besichtigung & Mängelrüge bei Übergabe: 

    1. Bei Übernahme des Anhängers ist der Mieter verpflichtet, den Anhänger sowie dessen Beleuchtung und Bereifung auf sichtbare Mängel und Verkehrssicherheit zu überprüfen. Etwaige vorhandene Schäden oder Fehlfunktionen sind sofort im Übergabeprotokoll zu vermerken.

  3. Pflichten während des Transports:

    1. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Ankopplung, die Sicherung der Abreißsicherung/Abreißseils, die Kontrolle der Beleuchtung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr (insb. Geschwindigkeitsbegrenzungen, zulässiges Gesamtgewicht) eigenverantwortlich.

  4. Betrieb während der Fahrt:

    1. Kühlwagen und Toilettenwagen dürfen während der Fahrt nicht mit Personen, Flüssigkeiten in Freitanks oder nicht gesicherter Ladung befüllt transportiert werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich für den Transport zugelassen.

§ 4 Pflichten des Mieters & Nutzungsvorschriften

  1. Standort & Anschlüsse: 

    1. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass am Aufstellort die erforderlichen Anschlüsse (z. B. Strom 230V/400V, Wasseranschluss, Abwasserkanal) ordnungsgemäß und funktionsfähig vorhanden sind.

  2. Bedienung: 

    1. Kühlwagen dürfen nur im technisch vorgegebenen Temperaturbereich betrieben werden. In Toilettenwagen dürfen keine unzulässigen Gegenstände oder Chemikalien entsorgt werden, die die Pumpe/Leitungen beschädigen oder verstopfen.

  3. Sicherung: 

    1. Der Mieter hat den Anhänger am Aufstellort gegen Diebstahl (z. B. mit dem mitgelieferten Kastenschloss) und Wegrollen zu sichern.

  4. Weitergabe: 

    1. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.

  5. Nutzung:

    1. Die Nutzung der Mietobjekte für Veranstaltungen, Versammlungen oder Kundgebungen mit verfassungsfeindlichen, rassistischen, antisemitischen, volksverhetzenden oder sonstigen extremistischen Inhalten ist ausdrücklich untersagt.

    2. Der Vermieter ist bei Verstößen gegen dieses Verbot zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages sowie zur sofortigen Abholung/Sperrung des Mietobjekts auf Kosten des Mieters berechtigt.

§ 5 Kaution & Zahlungsbedingungen

  1. Der Mietpreis sowie eine vereinbarte Kaution sind – sofern nicht anders vereinbart – vor oder bei Übergabe des Mietobjekts fällig.

  2. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung des Mietobjekts wird die Kaution verrechnet bzw. zurückerstattet.

§ 6 Reinigung & Entsorgung 

  1. Die Mietobjekte sind in besenreinem / grundgereinigtem Zustand zurückzugeben, sofern keine Endreinigungspauschale vereinbart wurde.

  2. Erfordert das Mietobjekt bei Rückgabe eine außergewöhnliche Starke- oder Hygiene-Reinigung bzw. Entsorgung von Unrat, werden die entstehenden Kosten dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.

§ 7 Haftung & Schäden

  1. Der Mieter haftet ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für alle Schäden am Mietobjekt (inkl. Beschädigungen durch Vandalismus, Fehlbedienung oder unsachgemäßen Transport), die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, sowie für Verlust oder Diebstahl.

  2. Der Vermieter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Stornierung / Rücktritt Bei einer Absage durch den Mieter vor Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei.

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises.

  • Weniger als 3 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.